ERSTUNTERSUCHUNG
Bitte vergessen Sie nicht, folgendes bei Ihrer Erstuntersuchung mitzunehmen:
- Aktuelle Medikation
- Relevante Vorbefunde
REZEPTE
Rezepte können telefonisch oder per E-Mail beantragt werden. Sie können dann Ihre Medikamente spätestens am nächsten Tag mit der E-Card bei einer Apotheke Ihrer Wahl abholen.
WAHOnline
Ab dem 01.07.2024 bin ich als Wahlärztin verpflichtet, die bezahlte Honorarnote elektronisch an den jeweiligen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS und BVAEB) zu übermitteln.
Für die Einreichung benötige ich die Einwilligung des Patienten sowie die entsprechenden Kontodaten (IBAN und gegebenenfalls BIC). Dadurch entfällt für Sie die Arbeit, die Honorarnote selbst einreichen zu müssen. Aufgrund der damit verbundenen Kosten und des zusätzlichen Arbeitsaufwands wird von mir ein kleiner Unkostenbeitrag von 5€/Honorarnote berechnet.

